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Altersvorsorgedepot: der Guide zur Riester-Nachfolge

Das Altersvorsorgedepot kommt zum 1. Januar 2027 und löst die Riester-Rente im Neugeschäft ab. Dieser Guide beantwortet 19 der häufigsten Fragen zu Förderung, Zulagen, Kosten, Auszahlphase, Versteuerung u.v.m.

Was bringt dir das Altersvorsorgedepot? Förderung, Kosten und Auszahlung durchrechnen – kostenlos, ohne Anmeldung →

1Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Ein Altersvorsorgedepot (AVD) ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot zur privaten Altersvorsorge. Du zahlst regelmäßig Geld ein, das am Kapitalmarkt angelegt wird. Der Staat unterstützt dich mit Zulagen und Steuervorteilen. Im Ruhestand bekommst du das angesparte Kapital als lebenslange Rente oder über einen Auszahlplan ausgezahlt.

Das Altersvorsorgedepot löst 2027 die Riester-Rente ab und wird daher oft als „Riester 2.0“ bezeichnet. Der zentrale Unterschied: Es setzt stärker auf Renditechancen am Kapitalmarkt statt auf verpflichtende Garantien.

2Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot und welche Anbieter wird es geben?

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen zugelassene Anbieter das Altersvorsorgedepot anbieten. Zusätzlich wird voraussichtlich ein öffentlicher Träger ein eigenes Standardangebot bereitstellen.

Wer darf anbieten?

Zugelassen sind Lebensversicherer, klassische Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften. Moderne App-Anbieter (wie Neobroker und andere Fintechs) dürfen dies nur, wenn sie entweder eine eigene Banklizenz besitzen oder im Hintergrund mit einer lizenzierten Partnerbank zusammenarbeiten.

Fachbegriffe
Fonds

Fonds können als Korb verschiedener Anlagen verstanden werden. Sie können beispielsweise Aktien, Anleihen oder auch Immobilien beinhalten. Es gibt verschiedene Arten von Fonds:

  • Klassische Fonds werden direkt über die Fondsgesellschaft erworben. Dabei fallen üblicherweise Ausgabeaufschläge an.
  • ETFs (Exchange Traded Funds) werden an der Börse gehandelt. Statt eines Ausgabeaufschlags fallen hier Ordergebühren bei deinem Depotanbieter an. Diese sind in der Regel deutlich günstiger.
  • ELTIFs (European Long-Term Investment Funds) sind von der EU regulierte Investmentfonds. Diese investieren langfristig in Sachwerte, Infrastrukturprojekte und nicht börsennotierte Unternehmen, die sonst oft nur institutionellen Anlegern vorbehalten sind.
  • Dachfonds sind Fonds, die wiederum selbst in andere Fonds investieren.
Neobroker

Neobroker sind moderne, rein digitale Depotanbieter, die sich auf den Wertpapierhandel spezialisiert haben. Sie bieten keine persönliche Beratung an, zeichnen sich aber durch eine sehr einfache Bedienung per App und niedrige Gebühren aus.

Fintechs

Fintechs (kurz für Finanztechnologien) ist der Überbegriff für Technologie-Unternehmen, die Finanzgeschäfte digitalisieren. Das reicht von Bezahl-Apps am Smartphone bis hin zu kompletten Online-Banken. Auch Neobroker sind eine spezielle Form von Fintechs.

3Für wen gibt es die staatliche Förderung?

Gefördert werden alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, also die große Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu kommen Beamte, Soldaten, Empfänger von Arbeitslosengeld I und Eltern in Elternzeit.

Auch Selbstständige und Freiberufler sind förderberechtigt – unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Förderberechtigung

Man unterscheidet zwei Gruppen:

  • Unmittelbar förderberechtigt sind die oben genannten Personen.
  • Mittelbar förderberechtigt sind Ehepartner und eingetragene Lebenspartner einer unmittelbar berechtigten Person – auch ohne eigene Erwerbstätigkeit. Sie können ein eigenes Depot eröffnen und erhalten bei einem Mindesteigenbeitrag von 120 € pro Jahr ebenfalls Zulagen. Ihre Grundzulage ist allerdings auf höchstens 175 € pro Jahr begrenzt.

4Welche Arten von Altersvorsorgedepots gibt es?

Es gibt drei Arten: den Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge, den Altersvorsorgedepot-Vertrag und das Garantieprodukt – hier kurz Standarddepot, individuelles Depot und Garantieprodukt:

  • Standarddepot: Für alle, die sich um möglichst wenig selbst kümmern möchten. Zwei vordefinierte Anlagen – eine rendite-, die andere sicherheitsorientiert –, deren Aufteilung sich automatisch nach deinem Alter ausrichtet (Lebenszyklus-Strategie). Das Standarddepot wird ohne Garantie geführt.
  • Individuelles Depot: Du wählst die Anlagen selbst aus dem Angebot des Anbieters. Dein Geld arbeitet ohne Garantie voll am Kapitalmarkt – langfristig hohe Renditechancen, aber schwankende Werte.
  • Garantieprodukt: Für mehr Sicherheit sind 80 % oder 100 % deiner Beiträge garantiert. Dafür wird ein Teil deines Geldes defensiver angelegt.

Lebenszyklus-Strategie beim Standarddepot

Beim Standarddepot ist eine automatische Risikoreduzierung bei näherrückendem Rentenbeginn gesetzlich vorgeschrieben. Fünf Jahre vor dem Rentenbeginn wird die Aktienquote auf maximal 50 % und zwei Jahre vor Rentenbeginn weiter auf maximal 30 % reduziert.

5Wie wird mein Geld angelegt?

Erlaubt ist ein breites Spektrum an Anlagen – darunter Fonds bzw. ETFs, bestimmte ELTIF und Dachfonds bis Risikoklasse 5 sowie in Euro begebene Staatsanleihen.

Im Standarddepot kannst du zwischen einer sicheren Anlage aus den Risikoklassen 1-2 und einer renditeorientierten Anlage aus den Risikoklassen 3-5 wählen. Die genauen Anlagen werden vom Anbieter vorgegeben. Bei Altersvorsorgedepots im Versicherungsmantel kann als sichere Anlage zudem das Sicherungsvermögen des Versicherers zum Einsatz kommen.

Im individuellen Depot und im Garantieprodukt kannst du selbst aus dem Angebot des Anbieters wählen.

Nicht erlaubte Anlagen

  • Einzelaktien
  • Kryptowährungen
  • Hebelprodukte und Zertifikate
  • Fonds bzw. ETFs der Risikoklassen 6 und 7

Was passiert, wenn meine Anlage in eine nicht erlaubte Risikoklasse hochgestuft wird?

Anbieter müssen die Risikoklasse ihrer Fonds bzw. ETFs regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen. Wird eine Anlage dabei über Risikoklasse 5 hinaus hochgestuft – etwa von 5 auf 6 –, ist sie für das Altersvorsorgedepot nicht mehr zugelassen. Was dann geschieht, hängt von der Form deines Depots ab:

  • Standarddepot: Die Anlage muss ausgetauscht werden, sonst erfüllt das Depot die Anforderungen nicht mehr. Dein bereits angelegtes Kapital wird in einen zugelassenen Fonds umgeschichtet. Welcher das ist und ob du dabei eine Wahl hast, hängt von der Vertragsgestaltung ab.
  • Individuelles Depot und Garantieprodukt: Neue Beiträge müssen nach derzeitigem Stand in einen zugelassenen Fonds fließen. Eine Pflicht, auch das bereits angelegte Kapital umzuschichten, gibt es bislang nicht.
Fachbegriffe
Risikoklasse

Die Risikoklasse (basierend auf dem Summary Risk Indicator nach EU-Verordnung) dient zur Einordnung des Risiko- und Ertragsprofils von Anlageprodukten. Es wird zwischen sieben Klassen unterschieden:

  • Risikoklasse 1: Sicherheitsorientiert (z. B. Tagesgeld)
  • Risikoklasse 2: Konservativ (z.B. schwankungsarme Rentenfonds)
  • Risikoklasse 3: Ausgewogen (z.B. Mischfonds)
  • Risikoklasse 4: Ertragsorientiert (z.B. ETFs auf breite Indizes wie den MSCI World)
  • Risikoklasse 5: Wachstumsorientiert (z.B. Aktien aus Schwellenländern)
  • Risikoklasse 6: Spekulativ (z.B. Optionsscheine)
  • Risikoklasse 7: Hochspekulativ (z.B. Krypto-Anlagen)
Fonds

Fonds können als Korb verschiedener Anlagen verstanden werden. Sie können beispielsweise Aktien, Anleihen oder auch Immobilien beinhalten. Es gibt verschiedene Arten von Fonds:

  • Klassische Fonds werden direkt über die Fondsgesellschaft erworben. Dabei fallen üblicherweise Ausgabeaufschläge an.
  • ETFs (Exchange Traded Funds) werden an der Börse gehandelt. Statt eines Ausgabeaufschlags fallen hier Ordergebühren bei deinem Depotanbieter an. Diese sind in der Regel deutlich günstiger.
  • ELTIFs (European Long-Term Investment Funds) sind von der EU regulierte Investmentfonds. Diese investieren langfristig in Sachwerte, Infrastrukturprojekte und nicht börsennotierte Unternehmen, die sonst oft nur institutionellen Anlegern vorbehalten sind.
  • Dachfonds sind Fonds, die wiederum selbst in andere Fonds investieren.

6Wie hoch werden die Kosten sein?

Beim Standarddepot sind die laufenden Effektivkosten gesetzlich auf maximal 1,0 % pro Jahr gedeckelt. Beim individuellen Depot und beim Garantieprodukt gibt es keinen gesetzlichen Deckel. Hier bestimmen der Anbieter und die eigene Anlageauswahl die Kosten – ein Kostenvergleich lohnt sich also.

Abschlusskosten

Fallen Abschlusskosten an, müssen diese über die komplette Laufzeit verteilt werden. Eine Verteilung auf die ersten 5 Vertragsjahre, wie es bei Versicherungen üblich ist, ist nicht zulässig. Dadurch kann dein Kapital von Anfang an besser wachsen.

Fachbegriffe
Effektivkosten

Die Effektivkosten fassen sämtliche Kosten eines Produkts in einer einzigen Prozentzahl zusammen. Sie zeigen, um wie viel Prozentpunkte die Rendite jährlich durch die anfallenden Kosten geschmälert wird.

Beispiel: Bei 7 % durchschnittlicher Marktrendite und 0,5 % Effektivkosten kommen rechnerisch 6,5 % Rendite bei dir an.

7Wie viel muss ich mindestens und wie viel darf ich maximal einzahlen?

Es müssen mindestens 120 € pro Jahr (umgerechnet 10 € im Monat) eingezahlt werden. Der geförderte Höchstbeitrag liegt bei 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr – nur bis zu dieser Grenze gibt es die Förderung.

Darüber hinaus kannst du ungefördert bis zu 6.840 € im Jahr einzahlen. Es dürfen sogar zwei Verträge parallel geführt werden, was das maximale Einzahlungsvolumen auf 13.680 € verdoppelt. Die Förderung gibt es aber nur einmal und nur auf insgesamt 1.800 € Eigenbeitrag, egal wie viele Verträge du hast.

Beiträge über dem Förderlimit

Für jährliche Beitragsanteile über 1.800 € erhältst du keine Zulagen, profitierst aber weiterhin von der Steuerstundung in der Ansparphase - d.h., dass innerhalb deines Depots Dividenden, Zinserträge und Kursgewinne bei Umschichtungen komplett steuerfrei bleiben. Für die Versteuerung der Auszahlung gelten eigene Regeln.

8Wie viel Geld legt der Staat dazu?

Der Staat zahlt eine Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr. Je mehr du einzahlst (bis zum Höchstbeitrag von 1.800 €), desto höher die Zulage.

Die Grundzulage ist zweistufig gestaffelt:

  • Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 Cent je Euro (maximal 180 €).
  • Auf jeden weiteren Euro bis 1.800 € gibt es 25 Cent je Euro (maximal 360 €).

Zusammen ergibt das bis zu 540 €.

Rechenbeispiel

Du zahlst im Jahr 1.200 € Beiträge ein. Auf die ersten 360 € gibt es Zulagen von:

0,5 × 360 € = 180 €.

Es verbleiben förderberechtigte Beiträge von

1.200 € - 360 € = 840 €.

Auf diese bekommst du weitere Zulagen von:

0,25 × 840 € = 210 €.

Also Zulagen von insgesamt

180 € + 210 € = 390 €.

Die Zulagenförderung entspricht damit 32,5 % deines Eigenbeitrags.

9Welche zusätzliche Förderung gibt es für Familien und Berufseinsteiger?

Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es je eingezahltem Euro 1 € Kinderzulage, höchstens 300 € im Jahr. Die maximale Kinderzulage ist also schon bei 25 € Eigenbeitrag im Monat erreicht.

Wer zu Beginn jünger als 25 Jahre ist, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 €.

Rechenbeispiel

Eine Person mit zwei kindergeldberechtigten Kindern zahlt einen Beitrag von 300 € ein. Auf die 300 € erhält sie 150 € Grundzulagen.

Für ihre zwei Kinder erhält sie Kinderzulagen von:

2 × 300 € = 600 €.

Also staatliche Zulagen pro Jahr von insgesamt:

150 € + 600 € = 750 €.

Die Zulagenförderung entspricht damit 250 % ihres Eigenbeitrags.

10Kann ich das Altersvorsorgedepot für meine Kinder oder Enkel eröffnen?

Reguläre Altersvorsorgedepots können zunächst erst ab 18 Jahren eröffnet werden. Allerdings können Eltern für ihre Kinder ab 6 Jahren ein spezielles Standarddepot für die sogenannte Frühstartrente eröffnen. Ab dem 18. Geburtstag geht dieses dann nahtlos in die reguläre, geförderte Altersvorsorge über. Großeltern können für ihre Enkel kein eigenes Altersvorsorgedepot eröffnen.

Was ist die Frühstartrente?

Der Staat zahlt ab dem 6. Geburtstag bis zur Volljährigkeit monatlich 10 € in den Vertrag ein. Eltern und Großeltern dürfen das Depot zudem mit eigenen Einzahlungen (bis zu 6.840 € jährlich) aufstocken.

Kann das Kapital für den Führerschein o. Ä. verwendet werden?

Nein, auch die Frühstartrente ist streng an das Rentenalter gebunden. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Um den Führerschein, die erste eigene Wohnung oder ein Studium zu finanzieren, eignet sich dieses Depot also nicht. Dafür ist ein ganz normales Junior-Depot (ein freies ETF-Depot für Kinder) die deutlich bessere Wahl.

11Kann ich die Beiträge steuerlich geltend machen?

Du kannst deine Eigenbeiträge samt Zulagen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und wendet die für dich bessere Variante an – die direkte Zulage oder die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug.

Rechenbeispiel

Eine Person mit einem kindergeldberechtigten Kind und zu versteuerndem Jahreseinkommen von 55.000 € zahlt 1.800 € ein. Daraus resultiert eine Zulagenförderung von:

Grundzulagen: 540 €

Kinderzulagen: 300 €

Insgesamt: 540 € + 300 € = 840 €

Für den Sonderausgabenabzug werden die Eigenbeiträge sowie Zulagen herangezogen:

Eigenbeiträge: 1.800 €

Zulagen: 840 €

Insgesamt: 1.800 € + 840 € = 2.640 €

Daraus ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 961 €.

Weil das mehr ist als die Zulagen von 840 €, erstattet das Finanzamt über die Günstigerprüfung die Differenz von:

961 € - 840 € = 121 €.

Dadurch erhöht sich die Gesamtförderung von 840 € auf 961 €:

840 € + 121 € = 961 €

Die Gesamtförderung entspricht damit 53,4 % ihrer Eigenbeiträge.

Für Personen mit hohem Grenzsteuersatz fällt die staatliche Förderung inklusive des Sonderausgabenabzugs in der Regel höher aus als die reinen Zulagen.

Fachbegriffe
Sonderausgabenabzug

Der Sonderausgabenabzug ist der steuerliche Teil der Förderung:

Du kannst deine Eigenbeiträge bis zu 1.800 € zuzüglich der staatlichen Zulagen jährlich in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.

Das Finanzamt führt dann automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird verglichen, ob die Zulagen oder deine Steuerersparnis für dich finanziell vorteilhafter sind. Ist die Steuerersparnis größer, wird dir der Differenzbetrag erstattet. Die Erstattung kannst du zur Wiederanlage in das AVD nutzen.

Grenzsteuersatz

Der Grenzsteuersatz gibt an, mit wie viel Prozent der nächste dazuverdiente Euro versteuert wird.

Beispiel: Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 38.000 € beträgt der Grenzsteuersatz rund 31 % (Stand 2026). Auf den nächsten dazuverdienten Euro fallen demnach 0,31 € Steuern an.

12Wann und wie bekomme ich das Geld im Alter ausgezahlt?

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren und muss vor dem 70. Geburtstag in Anspruch genommen werden. Ein früherer Auszahlungsbeginn ist möglich, wenn schon vor dem 65. Geburtstag Leistungen aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem bezogen werden.

Bei der Auszahlungsform kannst du zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlplan wählen. Optional kannst du einen Teil des Kapitals auszahlen lassen.

Bitte beachte: Die lebenslange Rente erfordert einen Lebensversicherer. Andere Anbieter wie Neobroker können dies über Kooperationen mit Versicherern ermöglichen. Allerdings sind sie nicht verpflichtet dies anzubieten, sodass gegebenenfalls nur ein Auszahlplan möglich ist.

Auszahlungsformen

  • Auszahlplan: Dein Guthaben wird über einen festen Zeitraum ausgezahlt, mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Die monatlichen Beträge sind tendenziell höher als bei der Leibrente, da das Kapital weiter investiert bleibt.
  • Lebenslange Leibrente: Dein Guthaben wird mit einem Rentenfaktor in eine monatliche Rentenzahlung umgerechnet, die bis zum Lebensende läuft. Die Rentenzahlungen sind tendenziell niedriger als beim Auszahlplan, dafür bist du gegen das Langlebigkeitsrisiko abgesichert.

Optional kannst du zu Beginn einmalig bis zu 30 % des Depotwerts auf einen Schlag entnehmen. Darüber hinaus kannst du dir die in der Auszahlphase entstandenen Zinsen und Erträge gesondert auszahlen lassen.

So wird der Auszahlplan berechnet

Die monatliche Auszahlung wird zu Beginn der Auszahlungsphase festgelegt und danach wiederkehrend an Stichtagen in gleichem zeitlichen Abstand von bis zu drei Jahren neu berechnet. Maßgeblich für die Neuberechnung ist jeweils das Restkapital am Stichtag: Mindestens 80 % davon werden durch die Anzahl der verbleibenden Monate bis zum Laufzeitende dividiert. Die restlichen bis zu 20 % wirken als Puffer. Am Ende der Laufzeit wird das Restkapital ausgezahlt.

Rechenbeispiel

Depotwert 120.000 € mit 67 Jahren, keine Teilentnahme, Entnahme bis zum 85. Geburtstag (also 18 Jahre, bzw. 216 Monate):

  • Auszahlplan mit 100 % des Depotwerts: Zu Beginn ergibt sich eine monatliche Rate von
    120.000 € ÷ 216 ≈ 556 €
    Bei positiver Wertentwicklung steigt die Rate bei der nächsten Neuberechnung. Bei negativer Wertentwicklung kann sie auch sinken.
  • Lebenslange Leibrente: Ein Rentenfaktor von z.B. 30 € je 10.000 € Kapital ergibt eine garantierte Monatsrente von rund
    120.000 € / 10.000 * 30 = 360 €
    Niedriger, dafür lebenslang. Die Rente erhöht sich ggf. jährlich durch die gewählte Überschussverwendung.
  • Kombination: 30 % des Kapitals sofort, also 36.000 €, die restlichen 84.000 € als Auszahlplan mit anfänglich ca. 389 € im Monat.

Kleinbetragsrente

Ist dein Guthaben so gering, dass du nur eine sehr kleine Monatsrente von höchstens 63,53 € erhalten würdest, kannst du es zu Beginn der Auszahlphase komplett als Einmalbetrag abfinden lassen.

Fachbegriffe
Rentenfaktor

Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Euro Monatsrente du je 10.000 € Guthaben bekommen wirst.

Langlebigkeitsrisiko

Unter dem Langlebigkeitsrisiko versteht man das finanzielle Risiko, länger zu leben, als das eigene Ersparte reicht. Wird man älter als in der eigenen Finanzplanung kalkuliert, droht im hohen Alter eine Einkommenslücke.

Neobroker

Neobroker sind moderne, rein digitale Depotanbieter, die sich auf den Wertpapierhandel spezialisiert haben. Sie bieten keine persönliche Beratung an, zeichnen sich aber durch eine sehr einfache Bedienung per App und niedrige Gebühren aus.

13Wie wird das Altersvorsorgedepot versteuert?

Es gilt die sogenannte nachgelagerte Versteuerung: In der Ansparphase bleiben deine Erträge steuerfrei, es fällt keine Abgeltungsteuer an. Steuern fallen erst in der Auszahlungsphase an – dabei werden deine Auszahlungen mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert, der im Ruhestand meist niedriger ist.

Mindestbezugsalter

Die Auszahlung darf frühestens mit 65 Jahren beginnen. Ein früherer Zugriff gilt, bis auf Ausnahmen, als förderschädliche Verwendung.

Sozialabgaben

Auf die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot fallen für Pflichtversicherte keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten können Beiträge anfallen.

Ungeförderter Anteil

Anders als der geförderte Teil wird beim ungeförderten Teil nicht die ganze Auszahlung versteuert. Die genaue Versteuerung hängt an der Auszahlungsform:

  • Bei lebenslanger Leibrente: Es greift die Ertragsanteilsversteuerung. Dabei wird nur ein kleiner, gesetzlich festgelegter Prozentsatz (der Ertragsanteil) mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Wenn du beispielsweise mit 67 Jahren in Rente gehst, liegt dieser Ertragsanteil bei 17 %. Nur diese 17 % der Auszahlung werden versteuert, der Rest (83 %) ist steuerfrei.
  • Bei Auszahlplan und Teil-Kapitalauszahlung: Grundsätzlich ist der Ertrag steuerpflichtig – also der Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlung und geleisteter Beiträge – und wird mit dem mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Wenn dein Vertrag mindestens 12 Jahre lief und die Auszahlung nach dem 62. Geburtstag stattfindet (12/62-Regel), wird nur der halbe Unterschiedsbetrag angesetzt (in der Praxis oft als Halbeinkünfteverfahren bezeichnet).

Wichtig:

  • Auszahlungen aus einem Altersvorsorgevertrag sind keine Kapitaleinkünfte, sondern sonstige Einkünfte. Deshalb wirkt hier kein Freistellungsauftrag und es gibt keine Teilfreistellung wie bei einem ETF-Depot oder Kapitalleistungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung.
  • Die Anwendung der 12/62-Regel gilt unabhängig einer förderschädlichen oder förderunschädlichen Auszahlung.
  • Der ungeförderte Teil ist sozialrechtlich nicht geschützt.
Fachbegriffe
Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge. Dazu gehören Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne (z.B. beim Verkauf von ETFs). Sie beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Fonds

Fonds können als Korb verschiedener Anlagen verstanden werden. Sie können beispielsweise Aktien, Anleihen oder auch Immobilien beinhalten. Es gibt verschiedene Arten von Fonds:

  • Klassische Fonds werden direkt über die Fondsgesellschaft erworben. Dabei fallen üblicherweise Ausgabeaufschläge an.
  • ETFs (Exchange Traded Funds) werden an der Börse gehandelt. Statt eines Ausgabeaufschlags fallen hier Ordergebühren bei deinem Depotanbieter an. Diese sind in der Regel deutlich günstiger.
  • ELTIFs (European Long-Term Investment Funds) sind von der EU regulierte Investmentfonds. Diese investieren langfristig in Sachwerte, Infrastrukturprojekte und nicht börsennotierte Unternehmen, die sonst oft nur institutionellen Anlegern vorbehalten sind.
  • Dachfonds sind Fonds, die wiederum selbst in andere Fonds investieren.

14Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können unverändert weitergeführt werden. Ab 2027 kannst du dein Riester-Guthaben aber auch in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Die bisher erhaltenen Zulagen bleiben dabei erhalten.

Förderung bei mehreren Verträgen

Wer mehrere Verträge parallel führt – etwa einen alten Riester-Vertrag und ein Altersvorsorgedepot oder zwei Altersvorsorgedepots –, erhält die staatliche Förderung trotzdem nur einmal: Grundzulage und geförderter Höchstbeitrag von 1.800 € gelten über beide Verträge zusammen.

Anbieterwechsel

Du kannst dein Guthaben jederzeit zu einem anderen zertifizierten Anbieter übertragen, ohne die Förderung zu verlieren. Die Wechselkosten sind gesetzlich gedeckelt: Der alte Anbieter darf dafür innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre höchstens 150 € berechnen, danach ist die Übertragung kostenfrei. Der neue Anbieter darf das übertragene geförderte Kapital nicht mit Abschluss- und Vertriebskosten belasten, jedoch eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 € erheben.

Fachbegriffe
Bestandsschutz

Unter Bestandsschutz versteht man den gesetzlichen Schutz bestehender Verträge. Wenn der Staat neue Steuerregeln oder Förderungen einführt, gelten für bereits abgeschlossene Verträge in der Regel weiterhin die alten Bedingungen.

15Komme ich vor dem Ruhestand an mein Geld?

Grundsätzlich gilt eine vorzeitige Entnahme als sogenannte förderschädliche Verwendung. Demnach musst du die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen – es gibt jedoch Ausnahmen.

Diese Fälle sind nicht förderschädlich

  • Entnahme für Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie.
  • Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus oder der energetischen Sanierung der eigenen Wohnung.
  • Übertragung auf ein anderes Altersvorsorgedepot.

16Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich ins Ausland ziehe?

Das hängt davon ab, wohin du ziehst. Ein Umzug innerhalb der EU bzw. des europäischen Währungsraums (EWR) ist förderunschädlich, du behältst deine Förderung. Erst ein dauerhafter Wohnsitz außerhalb der EU/des EWR gilt als förderschädliche Verwendung.

17Was passiert im Todesfall?

Das hängt davon ab, ob du dich noch in der Anspar- oder schon in der Auszahlungsphase befindest.

In der Ansparphase

Das Guthaben fällt in den Nachlass. Überträgt der überlebende Ehegatte es auf ein eigenes Altersvorsorgedepot, bleibt die Förderung erhalten. Bei einer Auszahlung an andere Erben werden die enthaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert.

In der Auszahlungsphase

  • Bei einer lebenslangen Leibrente endet die Zahlung grundsätzlich mit dem Tod. Es kann jedoch eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbart werden. Dann zahlt der Anbieter bis zum Ende dieser Frist an die Hinterbliebenen weiter.
    Wichtig: Für den staatlich geförderten Teil gilt die Rentenzahlung an Hinterbliebene anteilig als förderschädliche Verwendung, sodass Zulagen abgezogen werden.
  • Bei einem Auszahlplan verbleibt noch nicht augezahltes Vermögen im Nachlass. Es greifen hier die gleichen Regelungen wie in der Ansparphase.

18Was passiert mit meinem Guthaben bei Pfändung, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld?

Das geförderte Altersvorsorgevermögen ist sozialrechtlich privilegiert: Soweit es staatlich gefördert wurde, ist es geschützt und muss bei Bezug von Grundsicherung oder Bürgergeld nicht zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden. Auch vor Pfändung ist es in diesem Umfang geschützt.

Wichtig: Der ungeförderte Teil (Einzahlungen über dem Förderlimit) genießt diesen Schutz nicht. Wer außerdem Guthaben förderschädlich vorzeitig entnimmt, verliert für diesen Teil den sozialrechtlichen Schutz.

19Was passiert mit meinem Altersvorsorgedepot bei einer Scheidung?

Ein Altersvorsorgedepot, das während der Ehe aufgebaut wurde, fällt in den Versorgungsausgleich und wird bei der Scheidung grundsätzlich hälftig geteilt (Halbteilungsgrundsatz). Vor der Ehe angespartes Guthaben bleibt dabei unberührt.

Versorgungsausgleich

Bei Altersvorsorgeverträgen erfolgt die sogenannte interne Teilung: Der Anbieter legt für die ausgleichsberechtigte Person einen eigenen Vertrag an, sodass beide Ex-Partner getrennte Anrechte haben. Für die Teilung darf der Anbieter Kosten erheben, die beide Ehegatten je zur Hälfte tragen. Die genaue Ausgestaltung legt das Familiengericht fest – eine anwaltliche Beratung ist hier sinnvoll.

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Stand und rechtlicher Hinweis

Stand: September 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 8. Mai 2026 vom Bundesrat beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I Nr. 156). Die Regelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Weil sie erst 2027 wirksam werden, zeigen viele Gesetzestexte derzeit noch die alte Fassung. Einzelne Detailregelungen werden zudem erst durch eine Durchführungsverordnung konkretisiert. Alle Angaben ohne Gewähr.

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Guides dient ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Es ersetzt keine individuelle Beratung durch qualifizierte Fachleute wie Steuerberater, Finanzberater oder Rechtsanwälte. Trotz sorgfältiger Erstellung wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen. Gesetzliche Regelungen, Förderbedingungen und Anbieterkonditionen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind allein die gesetzlichen Bestimmungen und die Vertragsunterlagen des jeweiligen Anbieters. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Welche Vorsorgeform für dich am sinnvollsten ist, hängt von deiner persönlichen Einkommens-, Familien- und Berufssituation ab.